Die Kur ohne Antrag
Eine Kur kann man auch machen, ohne bei der Krankenkasse einen Antrag stellen zu müssen. Ein vom Hausarzt ausgestelltes Rezept für Heilbehandlungen kann auch in einem Heilbad oder Kurort eingelöst werden. Die Kosten für die Anwendungen übernimmt die Krankenkasse. Der Kurgast leistet eine Zuzahlung von 10 € pro Rezept und 10 % der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Anreise organisiert er selbt. Selbstverständlich ist auch ein Besuch beim kurortansässigen Badearzt möglich. Er steht dem Kurgast während seines Aufenthalts zur Seite und stellt im Bedarfsfall Folgerezepte aus.